Ausnahmegenehmigung für Sport

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat heute erfreulicherweise eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg für die Sportvereine unserer Stadt erlassen.

Hier die für uns Leichtathleten die Neuerungen:

  1. Der Zutritt zum Vereinsgelände ist gestattet.
  2. Der Individualsport allein oder zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts ist gestattet.

Das Stadion als Trainingsstätte ist allerdings noch nicht freigegeben.

Die Randbedingungen, an die die Genehmigung gebunden ist, sind dem beiligenden Schreiben zu entnehmen und zwingend zu beachten.